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Föderalismus bedeutet Wettbewerb

von Dr. Adolf Rasch

"Der entscheidende Faktor ist jedoch der Wettbewerb: Wettbewerb von Systemen, von Steuersystemen, Rechtssystemen, Regulierungsdichten, Pensions- und Krankenversicherungen, der Standortwettbewerb, der Wettbewerb der Länder um mobiles Kapital, um gute Steuerzahler, um Unternehmer." Gerard Radnitzky

Ein kurzer Blick in die Geschichte

Der Föderalismus bezeichnet ein Regierungssystem, in dem der Großteil der politischen Macht von den regionalen Verwaltungseinheiten, die weitgehend autonom sind, ausgeübt wird, während die Zentralregierung nur die Aufgabe hat, den Staat nach außen zu vertreten und für seine äußere Sicherheit zu sorgen.

Ein föderaler Staat (Bundesstaat) ist zu unterscheiden von einer Konföderation, die ein Bündnis unabhängiger Staaten ist, welche ihre rechtliche Selbständigkeit behalten, sich aber zur Zusammenarbeit in bestimmten Angelegenheiten von gegenseitigem Interesse bereit finden. Oft geht aus einer Konföderation ein föderaler Staat hervor. Das war so in der Schweiz, die von 1290 bis 1848 eine Konföderation einer ständig wachsenden Zahl von Kantonen war und danach zu einem Bundesstaat wurde. Auch die USA waren zuerst eine Konföderation, die mit der Verfassung von 1789 in einen Bundesstaat umgewandelt wurde.

Der Föderalismus hat in Deutschland durchaus Tradition. Sowohl in der Verfassung des Norddeutschen Bundes, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat, als auch in der Reichsverfassung vom 16. April 1871 war das föderale Prinzip verankert. Die deutschen Einzelstaaten behielten den größten Teil ihrer Souveränität. Vielerorts waren auch die Gemeinden weitgehend selbständig. So konnten in Preußen die Gemeinden einen wesentlichen Teil ihrer Steuereinnahmen selbst festlegen und über Art und Höhe ihrer Ausgaben frei bestimmen. Das führte zu einem Wettbewerb der Städte und Regionen um die Steuerzahler, der die Macht der lokalen Verwaltungen begrenzte. Für den Bürger war auf kommunaler Ebene der Zusammenhang zwischen (Steuer-)Beitrag und (Staats-)Leistung viel deutlicher erkennbar als im gegenwärtigen System.

Das Grundgesetz der BRD ist in seiner Konzeption entschieden föderal. Es schreibt in Artikel 20 den Föderalismus vor und enthält in Artikel 30 sogar eine Kompetenzvermutung zugunsten der Bundesländer, die besagt, dass eine staatliche Aufgabe in die Zuständigkeit der Länder gehört, wenn nicht ausdrücklich eine Bundeszuständigkeit vereinbart wurde.

Die Bundesländer sind verfassungsrechtlich Staaten mit eingeschränkter Souveränität. Sie haben nicht das Recht, eine eigenständige Außen-, Verteidigungs- oder Währungspolitik zu betreiben, aber in allen anderen Politikfeldern dürfen sie frei entscheiden. Der Staatscharakter der Bundesländer zeigt sich darin, dass sie über eigene Verfassungen verfügen, die in einigen Ländern sogar vor dem Erlass des Grundgesetzes verabschiedet worden waren. Das Grundgesetz schreibt den Ländern nur die Grundzüge ihrer Verfassungen vor, die nach Artikel 28 "den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen" müssen. Dieser weite Rahmen lässt genug Raum für konkurrierende Verfassungen in den Bundesländern.

Die Angst vor Wettbewerb

Die politische Klasse Deutschlands fürchtet den Föderalismus, der einerseits den Ländern einen sehr großen Gestaltungsspielraum gibt, andererseits aber die Folgen politischer Entscheidungen für alle sichtbar macht. Autonome Länderregierungen könnten zwar frei entscheiden, sie müssten aber die finanziellen Konsequenzen ihrer Handlungen selbst tragen. Den Wählern gegenüber wäre nicht mehr zu verbergen, wer für die Missstände im eigenen Land verantwortlich ist. In einem föderalen System gibt es für schlecht regierte Länder keine Möglichkeit, von den wohlhabenderen Bundesländern einen finanziellen Ausgleich für die eigene Misswirtschaft zu fordern.

Im real existierenden politischen System der BRD haben die Bundesländer fast vollständig auf einen eigenen Gestaltungsspielraum verzichtet. Der Bund hat in nahezu allen Fragen die Gesetzgebungskompetenz, die Länder sind vielfach nur seine ausführenden Verwaltungsorgane. Die Uniformierung der Politik erfolgt durch eine Vielzahl informeller Lenkungsinstitutionen, wie Konferenzen der Landesregierungen (Ressort-Ministerkonferenzen) und regelmäßiger Treffen der Ministerpräsidenten, sowie durch Planungsgremien, in denen der Bund und die Länder vertreten sind, wie Wissenschaftsrat, Finanzplanungsrat und Konjunkturrat.

Die Länder haben nur noch zwei Bereiche, in denen sie eigenständige Regelungen treffen könnten: die Kultur einschließlich der Schulen und Universitäten und die Polizei. Aber auch hier sorgen die Länderinnenministerkonferenz und die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK), dass nur bundeseinheitliche Beschlüsse gefasst werden. Auf diese Weise wird das Schulwesen uniformiert und jeder Wettbewerb im Bildungssektor vermieden.

Die geplante Föderalismusreform wird an dem bedauerlichen Zustand nicht viel ändern. Der Bund will zwar auf seine Rahmengesetzgebung verzichten und der Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung soll eingeschränkt werden, indem einige Sachgebiete entweder dem Bund oder den Ländern zugeordnet werden, aber der sich daraus ergebende Kompetenzzuwachs für die Länder bleibt gering. Diese sollen in Zukunft zuständig sein für so aufregende Bereiche wie Versammlungs-, Heim-, Ladenschluss-, Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen, Ausstellungen, landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, landwirtschaftliches Pachtwesen, Siedlungs- und Heimstättenwesen.

Ein Glanzstück in der Abkehr vom Föderalismus ist der in Deutschland praktizierte Länderfinanzausgleich, in dem den "reichen" Ländern genommen wird, um den "armen" Ländern zu geben. Ziel dieser egalisierenden Finanzpolitik ist es, die Finanzkraft der schwachen Länder auf 99,5% des BRD-Durchschnitts zu heben. Das gilt zumindest für die alten Bundesländer. Eine kaum überschaubare Anzahl von Ausgleichszahlungen wird zwischen den Ländern hin und her geschoben. Dazu zählen unter anderem:

  • Aufteilung der Umsatzsteuereinnahmen;

  • Länderfinanzausgleich im engeren Sinn;

  • Ergänzungszuweisungen des Bundes;

  • Zuweisungen an die neuen Länder;

  • Sanierungszuweisungen an Bremen und das Saarland;

  • Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen;

  • Zuweisungen für die Kosten der politischen Führung in den 9 kleinen Ländern;

  • Übergangszuweisungen zur Minderung der Lasten, die sich aus der deutschen Einheit ergeben.

Durch diesen Finanzausgleich wird jeder Anreiz zu einem nachhaltigen Wirtschaften genommen. Nur ein Viertel der Steuereinnahmen verbleibt bei den Gebietskörperschaften, die sie erhoben haben, der Rest wird in einem undurchschaubaren Ausgleichsprozeß umverteilt. Es lohnt sich weder für die Gemeinden, noch für die Länder, wirtschaftlich erfolgreich zu sein, denn durch die Finanzausgleichsverfahren werden alle gleich gemacht.

Der in Deutschland praktizierte Finanzausgleich ist Ausdruck einer extrem egalitären Politik. Leistung wird bestraft, Misswirtschaft belohnt. Dadurch werden die leistungsbedingten Unterschiede zwischen den Regionen eingeebnet. Der Wettbewerb zwischen den Ländern erfolgt nicht mehr in der Leistungserstellung, sondern im Betteln um Almosen der Zentralregierung.

Freiheit braucht Föderalismus

"Die meisten Dienstleistungstätigkeiten, die heute von der zentralen Regierung geleistet werden, könnten auf regionale und lokale Behörden verlagert werden, die die Macht hätten, die Höhe des Steuersatzes selbst festzulegen ... Das Resultat wäre die Umwandlung regionaler und selbst lokaler Regierungen in quasi kommerzielle Unternehmen, die um Bürger konkurrierten. Sie müssten eine Kombination von Vorteilen und Kosten anbieten, die das Leben innerhalb ihres Territoriums zumindest so attraktiv wie anderswo innerhalb des Bereichs seiner potentiellen Bürger machte." Friedrich von Hayek

In einer idealen Welt würde sich die Bundesregierung auf Außen-, Verteidigungs- und Geldpolitik beschränken, während die Bundesländer in allen anderen Politikfeldern, insbesondere der Wirtschafts-, Sozial- und Schulpolitik frei entscheiden könnten. Der Bund hätte zu seiner Finanzierung eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer zur Verfügung, den Ländern verblieben die direkten Steuern, deren Höhe sie innerhalb bestimmter Grenzen frei bestimmen dürften. Der daraus resultierende Steuerwettbewerb der Bundesländer würde es den Steuerzahlern ermöglichen, sich dem Zugriff von Hochsteuerländern durch Umzug in Niedrigsteuerländer zu entziehen.

Die Anhänger sozialistischer Lebensformen könnten die Segnungen des Sozialismus in einem kollektivistisch orientierten Land ihrer Wahl genießen, müssten aber die vollen Kosten des Sozialismus tragen, denn ein Länderfinanzausgleich findet in einem föderalen System nicht statt.

Der Wettbewerb ist ein sehr wirkungsvolles Entdeckungsverfahren, das die Stärken und Schwächen der im Wettbewerb stehenden Akteure schonungslos aufdeckt. Die Gegner des Wettbewerbsföderalismus lassen erkennen, dass sie den in ihm möglichen Vergleich der politischen Systeme fürchten. Wer den Wettbewerb scheut, hat dafür Gründe: er weiß, dass er in einer offenen Auseinandersetzung nicht bestehen könnte.

Durch die Integration der BRD in die Europäische Union ist uns die Möglichkeit genommen worden, einen echten Föderalismus zu verwirklichen, in dem die Bundesländer noch substanziell etwas zu entscheiden haben. Deutschland hat sehr viele Souveränitätsrechte an die EU abgeben müssen. Die Währungspolitik erfolgt heute durch die Europäische Zentralbank. In der Wirtschafts- und Sozialpolitik werden zwei Drittel der Gesetze von der EU vorgegeben. In anderen Politikbereichen findet in informellen Gremien ebenfalls eine Uniformierung und Zentralisierung statt, die dem einzelnen Mitgliedsland keinen Entscheidungsspielraum mehr lässt. Die Politiker nennen diesen Vorgang "Harmonisierung", tatsächlich ist er eine Flucht aus dem Wettbewerb, eine Absage an den Föderalismus auf europäischer Ebene.

Neue Bundesländer

Die größtmögliche Abweichung vom föderalen Prinzip der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung erfolgte in der Politik gegenüber den 5 neuen Bundesländern, denen zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur BRD versprochen wurde, dass ein starker Zentralstaat durch eine solidarische Aufbauhilfe sie dauerhaft wohlhabend machen würde. Die neuen Bundesländer sind seither ein Labor für sozialistische Experimente, deren Ergebnisse für uns alle sehr lehrreich sind. Wir wollen hier versuchen, jene politischen Fehlentscheidungen aufzuspüren, die zum heutigen Desaster geführt haben.

Der Warenaustausch zwischen der "DDR" und der BRD erfolgte zum Wechselkurs von 4,3 Ostmark für 1 Westmark. Zu diesem Kurs betrugen die Löhne im real existierenden Sozialismus nur 7% der Stundenlöhne in der BRD. Diese Lohndifferenz machte es der "DDR" möglich, überhaupt etwas zu exportieren. Die Währungsunion brachte eine Gleichsetzung der Ostmark zur Westmark bei Löhnen und Preisen. Durch diese Eins-zu-eins-Währungsumstellung erhöhten sich die Ost-Löhne in 1990 schlagartig um das 4,3-fache. Sie beliefen sich nunmehr auf ein Drittel der Löhne in Westdeutschland.

Wenn diese Lohnrelation nach der Vereinigung beibehalten worden wäre, hätten die Beitrittsländer zwar etwas höhere Lohnkosten als Portugal oder Griechenland gehabt, aber sie wären damit deutlich unter dem EU-Durchschnittslohn geblieben. Bei diesem Lohnniveau war die Wirtschaft in den neuen Bundesländern noch konkurrenzfähig und ihr Überleben schien möglich zu sein.

Tatsächlich wurden die Löhne jedoch schnell angehoben. Die Bruttomonatsverdienste erhöhten sich bis Ende 1991 um 65%. Die Arbeiterstunde im verarbeitenden Gewerbe verteuerte sich zwischen 1992 und 1998 um 50%. Bereits 1992 lagen die Stundenlohnkosten bei 50% der Löhne des Westens, dann verlangsamte sich die Anstieg, bis in 2001 ein Niveau von 70% erreicht wurde, das auch heute noch besteht. Schon in 1993 waren die Löhne im Beitrittsgebiet höher als in Irland, in 1995 überstiegen sie die italienischen Löhne. Zu den unmittelbaren Nachbarn Polen und Tschechien bestand schon zum Zeitpunkt des Beitritts ein enormer Lohnabstand, der seither noch größer geworden ist.

Durchschnittliche Arbeitskosten
in der Industrie je Stunde
in 2003

Land

Arbeitskosten/Stunde

Alte Bundesländer

27,15 €

Neue Bundesländer

19,49 €

Tschechien

5,31 €

Ungarn

5,28 €

Polen

4,32 €

Slowakei

4,11 €

Estland

4,08 €

Litauen

3,07 €

Lettland

2,53 €

Warum sollte ein Investor sein Kapital in den neuen Ländern anlegen, wenn er einige Kilometer weiter östlich viel billiger produzieren kann? Die deutschen Arbeitnehmer sind keineswegs produktiver als ihre osteuropäischen Kollegen, trotzdem beanspruchen sie Löhne, die um ein vielfaches höher sind als das, was im europäischen Osten oder gar in Fernost für die gleiche Leistung bezahlt wird. So sind z. B. die Löhne in den neuen Bundesländern vier- bis fünfmal so hoch wie die Löhne in den unmittelbaren Nachbarstaaten Polen und Tschechien.

Im Beitrittsgebiet lag die betriebswirtschaftliche Produktivität des privaten Sektors in 2002 bei 69% des Westniveaus. Dieser Produktivitätsrückstand hat seinen Grund in der Erblast des sozialistischen Systems, die bis heute nachwirkt. So verteilte das "DDR"-Schulwesen recht großzügig Bildungszertifikate, die aber nicht vergleichbar mit westlichen Schulabschlüssen sind. Man findet deshalb in den neuen Ländern trotz guter formaler Qualifikation oft einen Mangel an kaufmännischen, juristischen und technischen Kenntnissen.

Ein grundlegendes Entwicklungshemmnis besteht darin, dass eine deutliche Mehrheit in den neuen Ländern sich nicht mit den Spielregeln des Kapitalismus anfreunden kann:

  • In der Bevölkerung bestehen weitverbreitete Vorbehalte gegen das freie Unternehmertum.

  • Alles Heil wird vom Staat erwartet, der eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Untertanen haben soll.

  • Von vielen wird nicht verstanden, wie der Kapitalismus funktioniert. Dieser ist keine Kommandowirtschaft, in der eine weise und allmächtige Bürokratie zuteilt, sondern eine Tauschwirtschaft, in der man dem potentiellen Tauschpartner etwas für ihn nützliches anbieten muss, wenn man selbst etwas haben will. Nur in der Politik gilt, dass man (vielleicht) bekommt, wenn man (möglichst lautstark) etwas fordert. Im Kapitalismus findet der immer freiwillige Tausch nur statt, wenn er für beide Seiten von Vorteil ist.

Die hohen Lohnansprüche bewirken, dass Investitionen in den neuen Ländern nicht rentabel sind und folglich unterbleiben.

"Erst muss das Kapital kommen und die Produktivität erhöhen, und dann steigen als Reaktion darauf die Löhne. Versucht man den umgekehrten Weg, dann kommt das Kapital nicht, und es entsteht das Desaster, das wir nun im Osten beklagen." Hans-Werner Sinn

Im Einigungsvertrag wurde neben der Wirtschafts- und Währungsunion auch die Sozialunion vereinbart. Damit erhielten die Arbeitslosen in den neuen Ländern den vollen Anspruch auf die Leistungen des Sozialstaates, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, Frührente. In ihrer Gesamtheit sind die Sozialleistungen so hoch, dass sie einen echten Lohnersatz bilden. Warum sollte sich ein Proletarier um Arbeit bemühen, wenn er vom Sozialstaat für Nichtstun fast so viel bekommt, wie er auf dem kapitalistischen Markt als Arbeitseinkommen erzielen könnte?

Pro Jahr werden 37 Milliarden Euro als Lohnersatzleistungen an die neuen Länder überwiesen, das sind 45% der Gesamtzahlungen an diese Länder. Die Sozialleistungen begründen auch einen Mindestlohnanspruch an die private Wirtschaft. Die unteren Lohngruppen müssen ausreichend hoch über dem Lohnersatz eingestuft sein, damit es sich für einen Arbeitslosen lohnt, sich der Mühe einer Erwerbsarbeit zu unterziehen. Wenn nun aber die potentielle Wertschöpfung des Arbeitssuchenden geringer ist, als sein durch den sozialstaatlichen Lohnersatz begründeter Lohnanspruch, dann wird sich kein Unternehmer finden, der ihn zu diesen Bedingungen einstellt.

"Mit der Arbeitslosenhilfe als sicherem Einkommen warten viele ... vergeblich auf Unternehmen, die in der Lage sind, noch höhere Lohneinkommen zu zahlen." Hans-Werner Sinn

In den neuen Ländern gab es im Mai 2003 960.000 Arbeitslosenhilfeempfänger, das ist fast die gleiche Anzahl wie in der viermal so großen Alt-BRD (1,07 Millionen). Die Zahl der Erwerbstätigen ging von 9,8 Millionen in 1990 auf 6,2 Millionen in 2002 zurück. Das wahre Ausmaß des Rückgangs in der privaten Wirtschaft wird noch verschleiert durch den überdurchschnittlichen Anteil der Beschäftigung beim Staat. Pro Jahr geht die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den neuen Ländern um 2% zurück. Sie betrug in 2003 nur noch 80% des Niveaus von 1994.

Von den 3,4 Millionen Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet verloren haben, gingen nur 900.000 zum Arbeiten nach Westdeutschland. Die restlichen 2,5 Millionen zogen es vor, ihr Einkommen vom Sozialstaat zu beziehen. Im gleichen Zeitraum (1990 - 2002) wurden ungefähr 900.000 Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten legal von der westdeutschen Wirtschaft eingestellt und vermutlich noch einmal so viele Einwanderer in den westdeutschen Schwarzmarkt integriert.

Wachstum von 1995 bis 2003

Gebiet

Wachstum BIP

Alte Länder (ohne Berlin)

+11,4%

Neue Länder (ohne Berlin)

+9,7%

Berlin

-8,4%

EU-Durchschnitt

+18%

Seit 1997 ist das Wachstum in den neuen Ländern kleiner als in alten Bundesländern. Das heißt: der Abstand zwischen den beiden Gebieten wird größer. Die bisherige Politik ist ganz offensichtlich gescheitert. Zum Vergleich dazu die Wachstumszahlen der auf den Trümmern des 2. Weltkriegs neu gegründeten BRD: das Sozialprodukt stieg von 1950 bis 1960 real um 114%, in den 1960er Jahren um 54%. Das war möglich, weil die BRD damals ein Billiglohnland war.

Ist die Lohnhöhe wirklich der entscheidende Faktor für den wirtschaftlichen Aufstiegs eines Landes? Die Sozialisten verweisen gerne auf die Tatsache, dass die Löhne im Beitrittsgebiet nur 70% der westdeutschen Löhne betragen. Das ist ihrer Meinung nach niedrig genug. Sie übersehen dabei, dass die neuen Länder in einem globalen Wettbewerb der Standorte um Investitionskapital stehen. Sind die dortigen Arbeitnehmer wirklich vier- bis fünfmal produktiver als ihre Kollegen in Polen oder Tschechien? Ist es gerechtfertigt, dass die Löhne im Beitrittsgebiet höher sind als in den alten EU-Ländern Italien oder Irland, von Portugal oder Griechenland ganz zu schweigen?

Man hat festgestellt, "... dass sich die Lücke in der wirtschaftlichen Leistungskraft von zunächst unterschiedlichen Ländern und Regionen um bis zu 2% pro Jahr zu schließen pflegt, und in den meisten Fällen ist die Konvergenz sogar noch deutlich langsamer. So haben sich die Lücken zwischen den Ländern der EU während der letzten 40 Jahre im Durchschnitt nur um circa 1,1% pro Jahr verringert. Angewandt auf die Situation der neuen Länder bedeutet die erste Zahl, dass die Ostlöhne, die nach der Vereinigung bei nur etwa 30% des Westniveaus lagen, bis zum Jahr 2003 erst auf 46% des Westniveaus hätten steigen dürfen. Die zweite, für den europäischen Durchschnitt geltende Zahl hätte gar nur zu einem relativen Lohnniveau von 39% geführt." Hans-Werner Sinn

Zum Schluss noch die Frage: was kostet der Spaß? Die neuen Länder erhalten netto pro Jahr 85 Milliarden Euro. Ihr jährlicher Gesamtverbrauch beträgt 366 Mrd. Euro, d. h. ein Viertel aller Ausgaben werden durch den (West-)Steuerzahler finanziert. Die 85 Mrd. Sozialtransfer entsprechen einem Drittel des Bundeshaushalts. Insgesamt haben die neuen Länder von 1990 bis 2003 netto 935 Milliarden Euro erhalten. Im gleichen Zeitraum wuchsen die Staatsschulden des Bundes um 885 Milliarden Euro. Der Solidaritätszuschlag von 5,5% zur Einkommensteuer erbringt 10,4 Mrd. Euro pro Jahr. Die restlichen sieben Achtel des Transfers sind kreditfinanziert.

Es handelt sich hierbei um dass größte Konjunkturprogramm, das jemals in der westlichen Welt durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind eindeutig: Millionen Arbeitslose, ein andauerndes wirtschaftliches Siechtum der betroffenen Region und eine immense Staatsverschuldung in der Nähe des Staatsbankrotts. Wir sehen an dieser unglücklichen Episode der deutschen Geschichte, wohin es führt, wenn eine Regierung glaubt, gegen den Markt Politik machen zu können.

Europa: Freihandelszone statt politischer Union

Die Existenz der Europäischen Union wird mit zwei Argumenten gerechtfertigt:

  1. Sie schafft einen europäischen Binnenmarkt ohne Zollschranken oder andere Handelshemmnisse.

  2. Sie ermöglicht und sichert den Frieden in Europa.

Der Freihandel ist eines der Hauptziele des Liberalismus. Aber um ihn zu erreichen, braucht man keine EU, sondern dafür gibt es die Welthandelsorganisation (WTO), die recht effizient auf globaler Ebene als Clearingstelle, Konferenzorganisator und Schiedsgericht fungiert. Es gibt nichts, was die EU besser regeln könnte als die WTO. Tatsächlich ist die Freihandels-Performance der EU recht bescheiden: der Dienstleistungsmarkt ist noch immer nicht liberalisiert, obwohl er ein größeres Volumen hat als die Gütermärkte.

Das Friedensargument hat natürlich nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts ein großes Gewicht. Aber auch in diesem Zusammenhang ist die EU überflüssig, denn die Friedenssicherung erfolgt sehr wirksam durch die NATO. Es ist z. B. das Verdienst dieses Militärbündnisses, dass der tiefgehende Konflikt zwischen den NATO-Mitgliedern Griechenland und Türkei, der historische und aktuelle (Besetzung von Nord-Zypern durch die Türkei) Ursachen hat, nicht in einen offenen Krieg mündete. Wer den Frieden sichern will, muss die NATO stärken, unter anderem dadurch, dass man alle europäischen Streitkräfte unter ihr Kommando stellt. Die EU gefährdet eher den Frieden, als dass sie ihn fördert, und das umso mehr, je stärker ihre Zentralisierung voranschreitet. Je enger man unterschiedliche Völker und Staaten aneinander kettet, desto größer der Streit unter ihnen um gemeinsame Ressourcen und Regeln.

In den letzten Jahrzehnten sind der EU immer mehr Aufgaben übertragen worden, die vorher in der Zuständigkeit ihrer Mitgliedsstaaten lagen. Diese Entmachtung der unteren Verwaltungseinheiten ist das Gegenteil des Föderalismus. Wie soll die Kompetenz der Bundesländer der BRD vergrößert werden, wenn nicht einmal der Bund selbst nennenswerte Kompetenzen hat? Die EU ist in vielen Politikfelder bereits mächtiger als ihre Mitglieder. Die politische Klasse will, dass die EU in Zukunft eigene Steuern erhebt und sich vom Staatenbund zum Bundesstaat wandelt. In der zur Ratifizierung anstehenden EU-Verfassung ist vorgesehen, das Einstimmigkeitsprinzip in den Entscheidungsgremien abzuschaffen. Wenn die einzelnen Staaten ihr Vetorecht verlieren, dann geht auch jede staatliche Selbständigkeit verloren.

Die EU ist das föderalismuswidrige und damit freiheitsfeindliche Projekt einer politischen Klasse, die einen sozialistischen Machtblock aufbauen will, um ihre Großmannssucht zu befriedigen. Für dieses schädliche Vorhaben sollten wir nicht unsere Freiheit opfern. Nicht in der Zentralisierung, sondern in der Fragmentierung liegt Europas Stärke.

"Das Erfolgsgeheimnis [Europas] ist bekannt; es war die Vielfalt Europas, die Zersplitterung politischer Macht. Die Begrenzung der Staatstätigkeit durch politische Fragmentierung ermöglichte Innovationen und unorthodoxe Forschung. Sie hat zu den europäischen Ideen des Individualismus und der Freiheit mit persönlicher Verantwortung geführt. Im Umfeld relativ sicherer Eigentumsrechte konnte sich die Marktwirtschaft entfalten. Es war das große Glück Europas, dass kein Großreich entstand, dass Karl der Große, Napoleon, Hitler scheiterten. Die entscheidende Triebkraft war der ständige Wettbewerb zwischen kleineren Einheiten, wirtschaftlich und militärisch." Gerard Radnitzky


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