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Die Menschenrechte

Die Menschenrechte sind ein verbrieftes Völkerrecht und in den meisten Staaten in der Verfassung als Grundrechte verankert, sie garantieren die Grundfreiheiten des Staatsbürgers und beruhen auf der Menschenwürde. Es handelt sich hierbei um die im Sinne des Naturrechts angeborenen, natürlichen, unveräußerlichen Freiheitsrechte, die dem Einzelnen als Individuum der öffentlichen Gewalt, dem Staat gegenüber zustehen.

Die Menschenrechte fordern ein menschenwürdiges, freies Dasein des Einzelnen, unter Berücksichtigung der für den Bestand der Gesellschaft und des Staates notwendigen Einschränkungen (durch positive Gesetze, Staatsformen usw.). In der Magna Charta von 1215 sind sie ansatzweise vorhanden, sowie in den Bill of Rights (1689) in England, schon deutlicher wurde die Verfassung der USA von 1776.

Auf dem Kontinentalkongress in Philadelphia 1776 wurden die Menschrechte erstmals konkret formuliert. 1789 wurden sie während der Französischen Revolution in die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) aufgenommen.

Die Vereinten Nationen verkündeten sie 1948 als moralisch verbindlich (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). 1950 wurde die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von den Mitgliedern des Europarates unterzeichnet. Danach kann gegen Menschenrechtsverletzungen der Unterzeicherstaaten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt werden. Seit 1993 gibt es das Amt den Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

Freiheitsrechte

  • Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person

  • Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit

  • Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)

  • Persönlichkeitsrechte

  • Meinungsfreiheit

  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

  • Reisefreiheit

  • Versammlungsfreiheit

  • Informationsfreiheit

  • Berufsfreiheit

  Juristische Menschenrechte

  • Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen

  • Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern

  • Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)

  • Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Nulla poena sine lege)

  • Unschuldsvermutung in dubio pro reo


Quellen

>

Europa

Deutschland

Österreich

Schweiz

Deutsche Gemeinschaft

Lichtenstein

 

Frend of Israel

Suport Denmark

 

 

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