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Monopole"Ein Privatmonopol ist kaum jemals vollständig und noch seltener von langer Lebensdauer oder in der Lage, die Möglichkeit einer Konkurrenz außer Acht zu lassen. Aber ein Staatsmonopol ist immer ein Monopol unter staatlichem Schutz - geschützt sowohl gegen mögliche Konkurrenten wie auch gegen unbequeme Kritik." Friedrich von Hayek Der Bock als GärtnerDie politische Klasse verspricht mit ihrer Antimonopolpolitik den Wettbewerb zu
schützen. Diese Behauptung ist wenig glaubhaft, denn es sind gerade die
Politiker, die immer wieder den Wettbewerb einschränken oder ganz aufheben: Die Politiker meiden den Wettbewerb der von ihnen regierten politischen Einheiten, seien es Gemeinden, Bundesländer oder auch Staaten innerhalb der Europäischen Union. Siehe dazu unsere Seite über Föderalismus. Die politische Klasse, die private Unternehmen wegen angeblicher Marktbeherrschung verfolgt und bestraft, hat keine moralischen Probleme damit, den von ihr beherrschten Staatsunternehmen staatlich garantierte Monopole zu gewähren. Einige Beispiele dazu finden sich auf dieser Seite in einem späteren Abschnitt. Der klassische Liberalismus sieht im Wettbewerb einen unverzichtbaren Bestandteil der freiheitlichen Gesellschaftsordnung. In allen Lebensbereichen sollte ein Maximum an Wettbewerb angestrebt werden, um Leistung und Wahlfreiheit sicherzustellen. Gerade die Wirtschaft benötigt ein Höchstmaß an Konkurrenz. Aber dieses Ideal kann nicht durch staatliche Eingriffe erreicht werden. Ein freier Markt reguliert und optimiert sich selbst besser, als es der fähigste Staatsbürokrat je könnte. Für jede staatliche Antimonopolpolitik gilt: die Kur ist schlimmer als die Krankheit. In der Monopolfrage zeigt sich deutlich der Unterschied zwischen klassischem Liberalismus und Neoliberalismus, der im Kampf gegen Unternehmen mit hohem Marktanteil eine der Hauptaufgaben des Staates sieht. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard hat 1957 mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach Auffassung der Neoliberalen das "Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft" geschaffen. Wir wollen in den folgenden Abschnitten prüfen, welche Wirkungen diese Politik hat. Der Ursprung der AntimonopolpolitikDie erste Staat, der eine Antimonopolpolitik betrieb, waren die USA, wo mit dem Sherman Antitrust Act von 1890 alle Handelsbeschränkungen, die von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen, unter Strafe gestellt wurden. Da im Gesetz nicht geklärt war, was unter "Handelsbeschränkung" und "Marktbeherrschung" zu verstehen sei, mussten die Gerichte versuchen, diese Fragen zu klären. Der Oberste Gerichtshof der USA fand 1895 noch eine vernünftige Definition, als er bestimmte, dass eine Marktbeherrschung nicht aus einem hohen Marktanteil ableitbar sei, sondern dass ein strafwürdiges Verhalten nur dann vorliegt, wenn konkrete Maßnahmen zur Handelsbeschränkung nachweisbar sind. Unter dem Einfluss der Progressives, einer einflussreichen Gruppe sozialistischer Agitatoren, kam es zu einem Umschwung im politischen Meinungsklima. In 1904 änderte der Oberste Gerichtshof seine Rechtssprechung. Von nun an war schon die Größe eines Unternehmens ein Verbrechen. Das erste prominente Opfer der Antimonopolpolitik war der in der Erdölindustrie tätige John D. Rockefeller, dessen Standard Oil Trust um 1890 circa 80% aller US-Ortschaften in sein Distributionsnetz einbezogen hatte. Trotz seiner Größe stand das Unternehmen unter großem Wettbewerbsdruck auf dem Weltmarkt, da die russischen Konkurrenten unter günstigeren Bedingungen produzierten. Unter diesen Voraussetzungen waren die Preise äußerst knapp kalkuliert. Bereits eine Preiserhöhung von 1Cent je Gallone hätte zum Verlust des ganzen Marktes geführt. Obwohl die Tatsachen für Rockefeller sprachen, wurde Standard Oil am 21. März 1892 zerschlagen. Siehe dazu unsere Seite über John D. Rockefeller. Ein weiterer Tiefpunkt der Antitrustpolitik war die in 1904 erzwungene Auflösung der Holding von James J. Hill, der ohne staatliche Subventionen ein leistungsfähiges Eisenbahnnetz im Nordwesten der USA aufgebaut hatte. Seine Frachttarife lagen regelmäßig unter denen seiner Konkurrenten, und doch wurde er verurteilt, weil er einen hohen Marktanteil erreicht hatte. Zur Beurteilung des Falles muss man seine näheren Umstände kennen. Sie finden weiterführende Informationen auf unserer Seite über James J. Hill. Wie lässt sich eine derartige Politik rechtfertigen, die Unternehmer verfolgt, nur weil sie auf dem Markt Erfolg hatten? Ein hoher Marktanteil ist Ausdruck einer überlegenen Leistung. In einer freien Wirtschaft stimmen die Kunden täglich an den Ladenkassen mit ihren Geldscheinen über die konkurrierenden Anbieter ab. Die Kunden bestimmen, wer wächst, stagniert oder untergeht. Die Antimonopolpolitik zerschlägt Unternehmen, die von den Bürgern groß gemacht wurden. Sie bestraft die Tüchtigen und nimmt den Nachfragern die leistungsfähigsten Anbieter. Dadurch behindert sie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und schadet den Verbrauchern. Warum ein derartiger Amoklauf wider die wirtschaftliche Vernunft? Sein Motiv ist nicht der Verbraucherschutz, sondern der Machterhalt. Mit der Antimonopolpolitik zeigt die politische Klasse, wer Herr im Hause ist. Das Primat der Politik soll auch in der Wirtschaft durchgesetzt werden. Millionen von Kunden gelten weniger als einige hundert Politiker. Den großen Unternehmern wird unmissverständlich vor Augen geführt, wer die wahren Machthaber sind und wem man sich unterzuordnen hat. Überdies bedient diese Politik sehr gut die Neidkomplexe eines großen Teils der Bevölkerung. Der Ursprung der Antimonopolpolitik liegt in der Psychologie, nicht in der Ökonomie. "Das Wichtigste, was man im Auge behalten muss, das oft durch das übliche Gerede über Monopole verdunkelt wird, ist, dass nicht das Monopol als solches, sondern nur die Verhinderung von Wettbewerb schädlich ist. Es ist sowenig dasselbe, dass wiederholt werden sollte, dass ein Monopol, das gänzlich auf überlegener Leistung beruht, durchaus begrüßenswert ist - selbst wenn ein derartiger Monopolist die Preise auf einem Niveau hält, auf dem er große Gewinne macht, und nur gerade niedrig genug, um es anderen unmöglich zu machen, mit ihm erfolgreich zu konkurrieren." Friedrich von Hayek Die Theorie des unvollkommenen WettbewerbsZur Zeit ihrer Entstehung am Ende des 19. Jahrhunderts stützte sich die
Antimonopolpolitik bloß auf antikapitalistische Affekte. Doch bald erkannten die
Politiker, dass der Appell an unternehmerfeindliche Ressentiments zwar mächtige
politische Triebkräfte freisetzte, aber dem eigenen Handeln nicht die erwünschte
Respektabilität bringen konnte. Man musste eine theoretische Begründung für das
finden, was man sowieso tun wollte. Die Anhänger der Chamberlin-Robinson Theorie bestreiten dies. Sie behaupten, dass die Laissez-faire Politik des klassischen Liberalismus falsch sei, denn sie könne nicht Wettbewerbsbedingungen im Kapitalismus garantieren. Die Regierung müsse eingreifen, um durch antimonopolistische Maßnahmen die wettbewerbsbeschränkenden Tendenzen der Unternehmer zu bekämpfen. Einer der ersten Kritiker der neuen Theorie war Joseph Schumpeter, der darauf hinwies, dass die moderne Technik in vielen Bereichen den Großbetrieb erzwingt. Je größer die Produktionsanlage, desto geringer die Kosten je Stück (economies of scale). Die monopolistischen Unternehmen sind in ihrer Wachstumsphase hoch innovativ. Sie verkörpern in diesem Stadium die Spitze des technischen Fortschritts und gerade deshalb wachsen sie, weil sie ihren Kunden bessere Produkte zu niedrigeren Preisen liefern. Wer derartige Unternehmen zerschlägt oder sonst wie behindert, schadet der gesamten Volkswirtschaft, die an Wachstumsdynamik verliert. Schumpeter stellte fest, dass in einem Markt, in dem nur wenige große Anbieter vorhanden sind, ein heftiger Wettbewerb ausgetragen wird, der in seiner produktivitätssteigernden Wirkung durchaus mit dem vergleichbar ist, was im Modell der vollkommenen Konkurrenz von einer Vielzahl kleiner Anbieter erwartet wird. Für Schumpeter ist Wettbewerb nicht ein Zustand in einem statischen Gleichgewicht, sondern ein Prozess, der sich ständig erneuert. "Es wäre unzureichend zu sagen, dass angesichts der Unmöglichkeit eines vollkommenen Wettbewerbs unter modernen industriellen Bedingungen die Großunternehmen als ein notwendiges Übel hinzunehmen sind ... Wir müssen anerkennen, dass sie zur mächtigsten Antriebskraft des Fortschritts und der langfristigen Erhöhung der Wirtschaftsleistung geworden sind ... Der vollkommene Wettbewerb ist nicht nur unmöglich, sondern von geringerem Wert, und er hat deshalb keinen Anspruch darauf, als das Modell der vollkommenen Effizienz angesehen zu werden. Es ist daher ein Fehler, die staatliche Regulierung der Wirtschaft auf dem Grundsatz aufzubauen, dass Großunternehmen dazu gebracht werden sollten, sich so zu verhalten, also ob sie in einer Situation vollständiger Konkurrenz arbeiten müssten." Joseph Schumpeter Die empirische Wirtschaftsforschung (Vernon Smith, George Stigler, Harry
Johnson) hat bis heute eine Fülle von Beweisen dafür erbracht, dass der
Wettbewerb auch dann stark ist, wenn nur wenige Großunternehmen auf dem Markt
präsent sind. Die Verbraucher haben in einer derartigen Situation keine
Nachteile zu erleiden, sondern sie profitieren vom technologischen Wettlauf der
Giganten. Ein Beispiel liefert der Markt für Mikroprozessoren, der von Intel und
AMD beherrscht wird. Der technische Fortschritt vollzieht sich in diesem Bereich
sehr schnell, und zwar nicht trotz, sondern wegen der Größe dieser Unternehmen,
die in der Lage sind, die hohen Forschungs- und Produktionskosten zu tragen. Die Antikartellpolitik"Ich sehe eigentlich nur eine sehr geringe Notwendigkeit für eine spezielle Antikartellgesetzgebung und sehe eine große Gefahr darin, dass wir eine Anti-Großbetriebsmaßnahme erlassen. An sich ist Größe keine Gefahr, im Gegenteil: die Wiederkehr der Konkurrenz ist gerade durch den 'ungeheuren' Großbetrieb entstanden." Friedrich von Hayek Die politische Klasse hat in ihrem Kampf gegen monopolistische Kapitalisten ein neues Betätigungsfeld gefunden: Vereinbarungen von rechtlich selbständigen Unternehmen über gemeinsame Aktivitäten. Jedes dieser ansonsten voneinander unabhängigen Unternehmen ist für sich genommen nicht groß genug, um selbst nach den paranoiden Maßstäben der Antimonopolisten eine Gefahr für den Wettbewerb darzustellen. Aber in ihrer Zusammenarbeit, die sich auf Forschung, Entwicklung, Einkauf, Verkauf, Werbung, Produktion und ähnliche Aufgabenbereiche mit Rationalisierungspotential beziehen kann, wird eine Bedrohung für den Verbraucher gesehen. Diese Firmenbündnisse, die man in der Politik Kartelle (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung) nennt, entstanden in Deutschland im Verlauf der Industrialisierung, um kleineren Unternehmen in kapitalintensiven Wirtschaftszweigen das Überleben zu sichern. Gemeinsam konnte man Aufgaben bewältigen, die das einzelne Unternehmen überfordert hätten. Mit der Reichsgründung in 1870 vergrößerten sich auch die Kartelle. Die Ökonomen der damaligen Zeit sahen darin kein Problem, das ein Eingreifen des Staates erforderlich gemacht hätte. Man betonte statt dessen die Vertragsfreiheit der Unternehmen, die nicht angetastet werden durfte. In der Weimarer Republik wurde 1923 eine Kartellverordnung erlassen, die Kartelle verhindern sollte, aber die damaligen Regierungen förderten eher das Errichten von Kartellen, als dass sie es bekämpften. Einer der bedeutendsten Zusammenschlüsse war die I. G. Farben, die Chemikalien und Färbemittel herstellte. Insbesonders die Kohle-, Kali- und Stahlindustrie waren von Kartellen geprägt. In 1947 lösten die drei westlichen Siegermächte in ihren Besatzungszonen viele Kartelle auf, weil sie zum militärisch-industriellen Komplex des deutschen Reiches gezählt wurden. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 27. Juli 1957 wurde ein Kartellrecht geschaffen, das Kartelle grundsätzlich untersagt, aber eine Vielzahl von Ausnahmen vom allgemeinen Kartellverbot zuläßt. So sind zum Beispiel Landwirtschaft, Banken und Versicherungen sowie die Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten von der Kartellkontrolle weitgehend befreit. Auch in der Stahlindustrie war die Anwendung des GWB politisch nicht erwünscht. Auf europäischer Ebene genehmigt die EU-Kommission Kartelle, wenn sie für ein besseres Warenangebot sorgen oder den wissenschaftlich-technischen Fortschritt fördern. Durch die Kartellgesetzgebung mit ihren vielen Ausnahmen haben die Politiker alle Projekte ökonomischer Zusammenarbeit ihrer Willkür unterworfen. Kooperationswillige Unternehmen wissen nie genau, ob ihre Absprachen legal sind. Zwar legalisiert das für die Durchsetzung des Kartellverbots zuständige Bundeskartellamt pro Jahr circa 80 Kartelle. Aber viele Betriebe werden durch die Kartellaufsicht von einer sinnvollen Zusammenarbeit abgeschreckt. Eine große Anzahl von Vereinbarungen, die den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt fördern würden, unterbleiben, weil die Wirtschaft bei der gegebenen Rechtsunsicherheit befürchten muß, mit hohen Geldbußen bestraft zu werden. Die von der politischen Klasse praktizierte Wettbewerbsaufsicht macht jedes größere Unternehmen angreifbar und vom ständigen Wohlwollen der Mächtigen abhängig. Ein Beispiel für die beliebige Interpretierbarkeit der vielen Verbote liefert die EU-Kommission, die Microsoft zu einer Strafe von nahezu 500 Millionen Euro verurteilte, weil das Unternehmen das Verbrechen begangen hatte, seinen Mediaplayer zusammen mit seinem Betriebssystem auszuliefern. Da jeder Windows-Nutzer mit drei Mausklicks einen alternativen Mediaplayer installieren kann, ist durch das Verhalten von Microsoft keine Schädigung der Verbraucher oder der Konkurrenten erkennbar. Aber das gegenwärtige Wettbewerbsrecht ist so allgemein gehalten, dass es für fast alles nutzbar ist. Die EU-Bürokraten möchten Microsoft zwingen, die Arbeitsweise interner Protokolle preiszugeben, die das Unternehmen als sein geistiges Eigentum ansieht. Dieses Vorgehen der Kartellbehörde begünstigt bestimmte Unternehmen zu Lasten eines Wettbewerbers. Unlauter ist der Wettbewerb dann, wenn er nicht auf dem Markt, sondern in der Politik ausgetragen wird. Die Jagd auf große Unternehmen erfüllt für die politische Klasse viele
Funktionen, von der Demonstration ihrer Macht bis zur Beschaffung von
Bürokratenjobs. Für die Verbraucher ergibt sich daraus kein Nutzen, denn private
Unternehmen sind nicht in der Lage, echte Monopole zu bilden. Im Zeitalter der Globalisierung bedeutet ein nationales Monopol wenig, da leicht
Ersatz auf dem Weltmarkt beschafft werden kann. Friedrich von Hayek verweist mit Recht auf den Widerspruch, einerseits die Gewerkschaften mit einem Tarifmonopol auszustatten, wie das Erhard mit seinem Tarifvertragsgesetz vom 11. 1. 1952 getan hat (siehe unsere Seite über Gewerkschaften), andererseits aber Unternehmen, die sich auf dem Markt ein Leistungsmonopol erworben haben, zu bestrafen. "Jene 'Neoliberale' ... die glauben, sie müssten ihre Unparteilichkeit dadurch beweisen, dass sie gegen alle Unternehmensmonopole genauso wettern wie gegen alle Gewerkschaftsmonopole, wobei sie vergessen, dass Unternehmensmonopole häufig das Resultat besserer Leistung sind, während alle Gewerkschaftsmonopole auf der zwangsweisen Unterdrückung des Wettbewerbs beruhen." Friedrich von Hayek Staatliche Eingriffe sind nur dann erforderlich, wenn natürliche oder technische Monopole für ihre Konkurrenten geöffnet werden müssen. Dabei geht es nicht um die Auflösung großer Unternehmen oder die Verhängung von Geldstrafen für nicht nachweisbare Vergehen, sondern ausschließlich darum, jenen Teil der privaten Infrastruktur, der aufgrund natürlicher oder technischer Gegebenheiten im alleinigen Besitz des Monopolisten ist, zu einem staatlich festgelegten Preis von den Konkurrenten nutzen zu lassen. Beispiele dafür sind:
StaatsmonopoleDie politische Klasse führt gegen private Unternehmen einen Antimonopolkreuzzug,
um angeblich den Wettbewerb zu schützen. Gleichzeitig gewährt sie den von ihnen
beherrschten Unternehmen staatlich garantierte Monopole, die den Wettbewerb so
vollständig ausschalten, wie dies private Monopole niemals könnten. Einige
Beispiele dafür sind: In der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften ein staatlich garantiertes Monopol für diesen Versicherungszweig, siehe unsere Seite über Unfallversicherung. Dieses Staatsmonopol hat keinen Wettbewerb zu fürchten. Dem entsprechend haben die Berufsgenossenschaften sehr hohe Verwaltungskosten und wenig Interesse für die Wünsche ihrer Kunden. Private Versicherungsunternehmen könnten die gleiche Dienstleistung weitaus günstiger anbieten. Die kommunalen Stadtwerke haben auf ihrem jeweiligen Territorium das Monopol für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme. Bei einem Wettbewerb auf diesem Sektor wären zum Beispiel die Strompreise um mindestens 40% niedriger als heute. Die Monopolgewinne werden verwendet, um die üppigen Personalkosten der Kommunen zu finanzieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Politik besteht darin, den jeweils stärksten
Interessengruppen monopolistische Vorteile zu gewähren. Das rent seeking der
Lobbyisten zielt auf die Erlangung von Monopolgewinnen ab. Einige Beispiele
dafür sind: Durch die Ausgabe von Taxi-Lizenzen wird der Zugang zu einem wichtigen Teil des Personentransportmarktes beschränkt. Die Inhaber der wenigen Lizenzen erzielen einen Monopolpreis, die über dem Wettbewerbspreis liegt. Die politische Klasse verteilt Lizenzen für die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen an eine handverlesene Gruppe Privilegierter. Die Eigentümer dieser raren Senderechte beziehen eine Monopolrente von beachtlicher Höhe. Monopolschutz durch Patente"Gäbe es bei uns keinen Patentschutz, so wäre es nach der gegenwärtigen Kenntnis
seiner wirtschaftlichen Folgen unverantwortlich, die Annahme eines
Patentgesetzes zu empfehlen." Fritz Machlup
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